Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote, Verträge und Lieferungen der DG Rubber Profiles B.V. gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

DG Rubber Profiles B.V. · Loofklapper 16A, 8256 SL Biddinghuizen, Niederlande · USt-IdNr.: NL859799323B01 · Hinterlegt bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel) Gooi-, Eem- en Flevoland unter der Nummer 74179020.

Artikel 1 — Begriffsbestimmungen

Verkäufer: DG Rubber Profiles BV., der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Käufer: die Gegenpartei des Verkäufers, der Abnehmer, der Auftraggeber; Vertrag: der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer.

Artikel 2 — Allgemeines

2.1 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, für die der Verkäufer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen sind;

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle Verträge mit dem Verkäufer, zu deren Ausführung der Verkäufer Leistungen Dritter in Anspruch nimmt;

2.3 Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Parteien nebeneinander, so haben im Fall widersprüchlicher Bestimmungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Vorrang;

2.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar. Verkäufer und Käufer werden neue Bestimmungen zum Ersatz der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen vereinbaren, wobei Zweck und Sinn der ursprünglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.

Artikel 3 — Angebote / Kostenvoranschläge / Preise

3.1 Alle Angebote, in welcher Form auch immer, sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist genannt;

3.2 Die vom Verkäufer erstellten Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben. Der Verkäufer ist an die Kostenvoranschläge nur gebunden, wenn deren Annahme vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird und unter der Voraussetzung, dass die im Kostenvoranschlag angebotenen Materialien noch vorhanden bzw. lieferbar sind;

3.3 Schließt eine natürliche Person im Namen oder für Rechnung einer anderen natürlichen Person einen Vertrag, so erklärt sie – durch Unterzeichnung des Vertrags –, hierzu befugt zu sein. Diese Person haftet neben der anderen natürlichen Person gesamtschuldnerisch für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen;

3.4 Weicht die Annahme von dem im Kostenvoranschlag enthaltenen Angebot ab, ist der Verkäufer daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Verkäufer gibt etwas anderes an;

3.5 Ein zusammengesetzter Kostenvoranschlag verpflichtet den Verkäufer nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot oder Kostenvoranschlag enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises;

3.6 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht für Nachbestellungen;

3.7 Lieferzeiten in Kostenvoranschlägen des Verkäufers sind unverbindlich und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zu Schadensersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde;

3.8 Verträge, an denen der Verkäufer beteiligt ist, gelten erst als geschlossen, nachdem der Verkäufer eine Bestellung des Käufers schriftlich angenommen hat bzw. mit der tatsächlichen Lieferung ab Lager der verkauften Waren durch den Verkäufer an den Käufer;

3.9 Die Preise in den Angeboten/Kostenvoranschlägen gelten für Lieferung ab Lager, in Euro, einschließlich Verladekosten, ausschließlich MwSt., staatlicher Abgaben, Versand-, Fracht- und Verwaltungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde;

3.10 Der Verkäufer darf Preiserhöhungen von mehr als 10 % weiterberechnen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots/der Annahme und der Lieferung Preisänderungen eingetreten sind, beispielsweise bei Wechselkursen, Löhnen, Rohstoffen, Halbfabrikaten oder Verpackungsmaterial;

3.11 Schließt der Verkäufer mit dem Käufer mehr als einmal Verträge, so gelten für alle folgenden Verträge stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden oder nicht.

Artikel 4 — Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren;

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, bzw. in dem Moment, in dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden;

4.3 Verweigert der Käufer die Abnahme oder versäumt er es, für die Lieferung notwendige Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern;

4.4 Erfolgt die Lieferung per Nachnahme, stellt der Verkäufer dem Käufer stets die Nachnahmegebühren in Rechnung;

4.5 Werden die Waren zugestellt, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Zustellkosten in Rechnung zu stellen. Frachtfreie Lieferung für Bestellungen ab € 450,00 zzgl. MwSt. Beim Export gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers;

4.6 Das Gewicht der Waren bestimmt die Höhe der Frachtkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt;

4.7 Hat der Verkäufer eine Lieferfrist angegeben, so ist diese unverbindlich. Eine angegebene Lieferzeit ist daher niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung einer Frist hat der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen;

4.8 Benötigt der Verkäufer im Rahmen der Vertragsausführung Angaben vom Käufer, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat;

4.9 Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 5 — Prüfung, Reklamationen

5.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, jedenfalls aber innerhalb kürzestmöglicher Frist, zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Menge des Gelieferten mit dem Vereinbarten übereinstimmen;

5.2 Wurde dem Käufer ein Modell gezeigt, so wird vermutet, dass es nur als Anhaltspunkt gezeigt wurde, ohne dass die Ware diesem entsprechen musste, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Ware diesem entsprechen wird;

5.3 Etwaige sichtbare Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen;

5.4 Der Käufer hat dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die Reklamation zu prüfen;

5.5 Wird gemäß dem vorstehenden Absatz rechtzeitig reklamiert, bleibt der Käufer zur Abnahme und Bezahlung der gekauften Waren verpflichtet. Möchte der Käufer mangelhafte Waren zurücksenden, so geschieht dies nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers in der vom Verkäufer angegebenen Weise.

Artikel 6 — Zahlung

6.1 Die Zahlung bei Bestellungen unter € 100,00 hat bar bei Lieferung zu erfolgen, übrige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine vom Verkäufer anzugebende Weise in Euro. Die Zahlung von Bestellungen über € 5000,00 hat wie folgt zu erfolgen: 1/3 bei Auftragserteilung; 1/3, wenn die Waren beim Verkäufer versandbereit sind; 1/3 innerhalb von 1 Monat nach Leistung der 2. Teilzahlung;

6.2 Einwände gegen die Höhe der Rechnungen schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf;

6.3 Zahlt der Käufer nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder Teil davon, es sei denn, der gesetzliche Zins bzw. der gesetzliche Handelszins ist höher; in diesem Fall gilt der höchste Zins. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zur vollständigen Begleichung des Betrags berechnet;

6.4 Im Falle der Liquidation, des (Antrags auf) Konkurs(es), der Zulassung des Käufers zur gesetzlichen Schuldensanierung nach dem niederländischen Gesetz über die Schuldensanierung natürlicher Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen), der Pfändung oder des (vorläufigen) Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig;

6.5 Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, sodann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung und die laufenden Zinsen angerechnet.

6.6 Das Recht des Käufers, seine Forderungen gegen den Verkäufer aufzurechnen, ist ausgeschlossen.

Artikel 7 — Inkassokosten

7.1 Befindet sich der Käufer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, gehen alle angemessenen außergerichtlichen Kosten zur Erlangung der Zahlung zu Lasten des Käufers. Die Inkassokosten werden gemäß dem Inkassotarif berechnet, wie er von der niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten) in Inkassosachen empfohlen wird;

7.2 Hat der Verwender höhere Kosten gehabt, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen auch diese für eine Erstattung in Betracht;

7.3 Etwaige angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

Artikel 8 — Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle an den Käufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen erfüllt hat;

8.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten;

8.3 Pfänden Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer so schnell wie möglich davon in Kenntnis zu setzen;

8.4 Vom Verkäufer gelieferte Waren, die gemäß Absatz 1 dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden;

8.5 Für den Fall, dass der Verkäufer seine in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder von diesem zu benennenden Dritten bereits jetzt die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet, und diese Waren zurückzunehmen.

Artikel 9 — Gewährleistung

9.1 Die vom Verkäufer gelieferten Waren entsprechen den technischen Anforderungen und Spezifikationen, die nach niederländischem Recht gelten;

9.2 Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Lieferung;

9.3 Diese Gewährleistung beschränkt sich auf: – Herstellungsfehler und umfasst daher keine Schäden infolge von Verschleiß und unsachgemäßem bzw. fachunkundigem Gebrauch; – Lieferungen an Käufer in den Niederlanden;

9.4 Diese Gewährleistung erlischt: – beim Weiterverkauf der gelieferten Waren, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben; – bei unsachgemäßem oder zweckwidrigem Gebrauch durch den Käufer oder einen Dritten oder nach Änderungen, Umbauten oder Reparaturen am Gelieferten durch den Käufer oder einen Dritten;

9.5 Solange der Käufer seine Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen nicht erfüllt hat, kann er sich nicht auf die Gewährleistung berufen.

Artikel 10 — Aussetzung und Auflösung

10.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn: – der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt; – dem Verkäufer nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer die Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen wird. Besteht begründeter Anlass zu der Befürchtung, dass der Käufer nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird, ist die Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel dies rechtfertigt; – der Käufer bei Vertragsschluss aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist. Sobald Sicherheit geleistet wurde, entfällt das Recht zur Aussetzung, es sei denn, die Erfüllung wurde dadurch unangemessen verzögert;

10.2 Ferner ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder nach den Maßstäben von Treu und Glauben nicht länger verlangt werden kann, oder wenn sonstige Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht erwartet werden kann;

10.3 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig. Setzt der Verkäufer die Erfüllung der Verpflichtungen aus, behält er seine Ansprüche aus Gesetz und Vertrag;

10.4 Der Verkäufer behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 11 — Stornierung

11.1 Möchte der Käufer einen mit dem Verkäufer zustande gekommenen Vertrag stornieren, werden dem Käufer 10 % des vereinbarten Auftragspreises inklusive MwSt. als Stornierungskosten in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts auf vollständigen Schadensersatz einschließlich entgangenen Gewinns;

11.2 Verweigert der Käufer bei Stornierung die Abnahme der vom Verkäufer bereits beschafften Waren wie Materialien und Rohstoffe, ob be- oder verarbeitet oder nicht, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle daraus entstehenden Kosten zu erstatten.

Artikel 12 — Haftung

12.1 Sind vom Verkäufer gelieferte Waren mangelhaft, ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer auf das beschränkt, was in diesen Bedingungen unter „Gewährleistung“ geregelt ist;

12.2 Haftet der Verkäufer für unmittelbare Schäden, ist diese Haftung auf höchstens den Betrag der vom Versicherer des Verkäufers zu leistenden Zahlung beschränkt, jedenfalls auf höchstens den Rechnungsbetrag bzw. den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht;

12.3 Der Verkäufer haftet niemals für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung;

12.4 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Artikel 13 — Gefahrübergang

13.1 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem diese Produkte dem Käufer rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden und damit in die Verfügungsgewalt des Käufers oder eines vom Käufer zu benennenden Dritten gelangen;

13.2 Sorgt der Verkäufer für den Transport, erfolgt dieser vollständig auf Gefahr des Käufers.

Artikel 14 — Höhere Gewalt

14.1 Die Parteien sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Partei zurückzuführen ist, die sich darauf beruft, und der weder kraft Gesetzes, eines Rechtsgeschäfts noch nach der Verkehrsauffassung von ihr zu vertreten ist;

14.2 Als höhere Gewalt gelten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was Gesetz und Rechtsprechung darunter verstehen, alle von außen kommenden, vorhergesehenen oder nicht vorhergesehenen Ursachen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, durch die er jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Streiks im Betrieb des Verkäufers sind darin eingeschlossen;

14.3 Der Verkäufer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Verkäufer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen;

14.4 Die Parteien können während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zum Ersatz von Schäden gegenüber der anderen Partei verpflichtet zu sein;

14.5 Soweit der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist der Verkäufer berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handelte es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 15 — Spezialprodukte

15.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer berechtigt, besondere Waren, die für den Käufer hergestellt werden, auch für Dritte herzustellen.

15.2 Der Käufer muss Muster besonderer Waren innerhalb von 14 Tagen nach Versand prüfen. Hat der Verkäufer nach 14 Tagen keine ablehnende Mitteilung erhalten, gelten die Muster als genehmigt.

15.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind und bleiben alle Modelle, Werkzeuge, Muster, Formen, Berechnungen und alle anderen Vorrichtungen und Anweisungen im Zusammenhang mit der Herstellung besonderer Waren Eigentum des Verkäufers.

15.4 Die Kosten für Ersatz, Reparaturen und Wartung der Werkzeuge gehen zu Lasten des Käufers.

15.5 Zeichnungen, Know-how und Entwürfe, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung gestellt hat, dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert noch Dritten zur Einsicht gegeben oder bekannt gemacht werden. Sie sind unmittelbar nach Gebrauch an den Verkäufer zurückzugeben. Bei jedem Verstoß gegen diese Bestimmung verwirkt der Käufer zugunsten des Verkäufers eine sofort fällige Vertragsstrafe von € 50.000,00 pro Verstoß sowie von € 5.000,00 für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert.

15.6 Der Verkäufer hat das Recht, Werkzeuge zu vernichten, unabhängig davon, ob sie Eigentum des Verkäufers oder des Käufers sind, wenn sie 2 Jahre lang nicht verwendet wurden. Der Verkäufer wird den Käufer 3 Monate vor Ablauf der 2-Jahres-Frist über die beabsichtigte Verschrottung informieren.

Artikel 16 — Streitigkeiten

Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen.

Artikel 17 — Anwendbares Recht

Auf jeden Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Das Wiener UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 18 — Hinterlegung

Diese Bedingungen sind sowohl in niederländischer als auch in englischer Sprache bei der Handelskammer Gooi-, Eem- en Flevoland unter der Nummer 74179020 hinterlegt.